Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 30)

Aktenzeichen: 11 Ks 4/26

Spruchkörper: Schwurgerichtskammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Sanders

Termin: 23.07.2026, 09.00 Uhr

Saal: 108

Fortsetzungstermine: 29.07.2026 und 30.07.2026, jeweils 09.00 Uhr, Saal 108

Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich muss sich ein 34-jähriger Mann wegen des Vorwurfs des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Nach Angaben der Anklage soll er Ende Januar 2026 in einer Wohnung in Emden nach einem Streit um eine Frau einen Mann tödlich verletzt haben. Alle Beteiligten standen demnach erheblich unter Alkoholeinfluss.

Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft dem Angeklagten vor, den Geschädigten, der einer Annäherung zwischen ihm und dessen langjährigen Partnerin im Wege stand, unvermittelt angegriffen zu haben. Er soll dem Opfer zunächst mehrfach mit schlagverstärkten Handschuhen gegen Kopf und Gesicht geschlagen, anschließend gegen Kopf und Oberkörper getreten und dessen Kopf gegen einen Couchtisch geschlagen haben. Der Mann verlor das Bewusstsein und erlag zwei Tage später in einem Oldenburger Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen.

Die Anklage geht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus. Dem Angeklagten wird insbesondere vorgeworfen, die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten neben dem Tötungsdelikt auch eine gefährliche Körperverletzung vor.

Nach der Anklage soll sich der Angeklagte kurz nach dem vorgeworfenen Tötungsdelikt an die Zeugin gewandt und sie aufgefordert haben, mit ihm in einen Nebenraum zu gehen. Nachdem die Zeugin dies abgelehnt habe, soll er sie an den Haaren von einem Stuhl zu Boden gezogen und ihr mehrfach gegen das Gesicht getreten haben. Die Zeugin soll hierdurch nach den Ermittlungen eine blutende Verletzung im Mundbereich sowie Schmerzen erlitten haben.

Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind sieben Zeugen geladen.

Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 39/26

Schomber-Trauernicht
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2026

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