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Neu beginnende erstinstanzliche Strafverfahren (KW 20)


Aktenzeichen: 11 KLs 45/20

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Deeken

Termin: 20.05.21; 09.00 Uhr

Saal: 03

Fortsetzungen: 03.06.21; 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich liegt dem 61 Jahre alten Rechtsanwalt aus Ostfriesland sowie dessen 63-jährigen Mandanten aus Aurich eine gemeinschaftliche Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage zur Last. Dem angeklagten Rechtsanwalt wird zudem eine tateinheitlich begangene Strafvereitelung vorgeworfen.

Der angeklagte Rechtsanwalt war im Jahr 2019 als Verteidiger des weiteren Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Aurich tätig. Hintergrund des seinerzeitigen Vorwurfes war, dass der weitere Angeklagte einen Dritten mit einem Schreckschussrevolver bedroht haben soll. Die beiden Angeklagten sollen das seinerzeitige Opfer im Rahmen eines persönlichen Gespräches sodann gemeinsam dahingehend erfolgreich beeinflusst haben, dass dieser im Rahmen seiner Zeugenaussage vor Gericht bewusst falsche Angaben machte, die letztlich zum Freispruch des weiteren Angeklagten führten. Zwischenzeitlich hat der Zeuge eingeräumt, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aurich tatsächlich die Unwahrheit gesagt zu haben.

Es sind mehrere Zeugen geladen.

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Aktenzeichen: 13 KLs 17/20

Spruchkörper: 1. Große Jugendkammer

Vorsitz: Vizepräsident des Landgerichts Heinemeier

Termin: 17.05.21; 09.00 Uhr

Saal: 03

Fortsetzungen: 19.05.; 02.06.; 04.06.; jeweils 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den Angeklagten (25, 26 J.) aus Aurich diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last, die sich in den Jahren 2018/2019 u. a. in Aurich zugetragen haben sollen. Sie sollen in mehreren Fällen gemeinschaftlich unerlaubt im gewerbsmäßigen Umfang mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Ecstasy) Handel getrieben haben. In einem Fall soll sich deren Handelsaktivität auf eine Menge von 2kg Marihuana bezogen haben, die zuvor von einem Dritten aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführt worden sein soll. Zeitweise sollen sie zur Absicherung ihrer Handelsaktivitäten ein Messer mit sich geführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung eines fünfstelligen Geldbetrages beantragt.

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Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Für Pressevertreter:

Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen.


Nr. 27/21
Büürma
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich



Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.05.2021

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